Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO
MER Einfach. MER Schnell. MER Digital.
MER Einfach. MER Schnell. MER Digital.
Wer eine Baustelle, ein Gerüst, einen Kran, einen Container oder eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum plant und dabei den fließenden oder ruhenden Verkehr beeinträchtigt, braucht dafür eine behördliche Anordnung – die sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Damit wird festgelegt, wie die Stelle mit Verkehrszeichen abzusichern ist und ob bzw. wie der Verkehr geleitet, beschränkt oder umgeleitet wird.
Die Stadt Merseburg bietet diesen Antrag künftig als eigenständigen Online-Dienst an – unabhängig von einer Sondernutzungserlaubnis. Der Antrag kann ganz ohne Papierformular und ohne Behördengang gestellt werden.
So läuft die digitale Antragstellung ab:
Bitte beachten Sie vorab die nachstehenden Hinweise zum Onlineantrag sowie die erforderlichen Unterlagen.
- Wählen Sie über den bereitgestellten Link den Online-Dienst aus.
- Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und laden Sie die benötigten Nachweise hoch.
- Übermitteln Sie den Antrag anschließend digital.
- Sollten Rückfragen auftreten oder zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, wird sich das Straßen- und Grünflächenamt mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sie benötigen Unterstützung bei der Antragstellung oder haben Fragen?
Dann wenden Sie sich gerne an das Team vom Straßen- und Grünflächenamt –
per E-Mail, telefonisch oder persönlich während der Öffnungszeiten.