Halteverbot
MER Einfach. MER Schnell. MER Digital.
Wer für einen Umzug einen Parkplatz vor der Tür braucht, kennt das Problem: Am Umzugstag steht dort oft ein fremdes Auto. Die Lösung ist ein Halteverbot, das die Stadt für einen bestimmten Zeitraum und einen bestimmten Ort anordnet – rechtliche Grundlage ist § 45 StVO.
Dieser Fall gehört zur gleichen Familie wie unser bestehender Online-Dienst „Sondernutzung mit verkehrsrechtlicher Anordnung“, der bisher vor allem für Baugerüste, Container und Kräne genutzt wird. Nun wurde der Dienst um eine weitere, sehr praxisnahe Variante erweitert: Halteverbot für Umzüge – Zielgruppe Privatpersonen und Umzugsunternehmen. Und wie das funktioniert, erfahren Sie hier:
So läuft die digitale Antragstellung ab:
Bitte beachten Sie vorab die nachstehenden Hinweise zum Onlineantrag sowie die erforderlichen Unterlagen.
- Wählen Sie über den bereitgestellten Link den Online-Dienst aus.
- Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und laden Sie die benötigten Nachweise hoch.
- Übermitteln Sie den Antrag anschließend digital.
- Sollten Rückfragen auftreten oder zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, wird sich das Straßen- und Grünflächenamt mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sie benötigen Unterstützung bei der Antragstellung oder haben Fragen?
Dann wenden Sie sich gerne an das Team vom Straßen- und Grünflächenamt –
per E-Mail, telefonisch oder persönlich während der Öffnungszeiten.