Halteverbot

MER Einfach. MER Schnell. MER Digital.

Wer für einen Umzug einen Parkplatz vor der Tür braucht, kennt das Problem: Am Umzugstag steht dort oft ein fremdes Auto. Die Lösung ist ein Halteverbot, das die Stadt für einen bestimmten Zeitraum und einen bestimmten Ort anordnet – rechtliche Grundlage ist § 45 StVO.

Dieser Fall gehört zur gleichen Familie wie unser bestehender Online-Dienst „Sondernutzung mit verkehrsrechtlicher Anordnung“, der bisher vor allem für Baugerüste, Container und Kräne genutzt wird. Nun wurde der Dienst um eine weitere, sehr praxisnahe Variante erweitert: Halteverbot für Umzüge – Zielgruppe Privatpersonen und Umzugsunternehmen. Und wie das funktioniert, erfahren Sie hier:

So läuft die digitale Antragstellung ab:

Bitte beachten Sie vorab die nachstehenden Hinweise zum Onlineantrag sowie die erforderlichen Unterlagen.

  1. Wählen Sie über den bereitgestellten Link den Online-Dienst aus.
  2. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und laden Sie die benötigten Nachweise hoch. 
  3. Übermitteln Sie den Antrag anschließend digital.
  4. Sollten Rückfragen auftreten oder zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, wird sich das Straßen- und Grünflächenamt mit Ihnen in Verbindung setzen.
     

Sie benötigen Unterstützung bei der Antragstellung oder haben Fragen?
Dann wenden Sie sich gerne an das Team vom Straßen- und Grünflächenamt
per E-Mail, telefonisch oder persönlich während der Öffnungszeiten.

Hilfe zur Seite Halteverbot

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